Staatskanzlei
Staatsschreiber Dr. jur. Rainer Gonzenbach
Regierungsgebäude
8500 Frauenfeld
Effretikon, 16. Mai 2008
NEBENAMTLICHE RICHTERTÄTIGKEITEN
Sehr geehrter Herr Dr. jur. Rainer Gonzenbach
Die Nebenamtlichkeit der Richter und Gerichtspräsidenten ist nicht nur Thema im Regierungsrat des Kantons Thurgau, sondern beschäftigt auch all jene, welche davon direkt betroffen sind. Die CVP Thurgau spricht in seiner Vernehmlassungsantwort vom 29. Februar 2008 in diesem Zusammenhang davon, «dass die Zeit für „nebenamtliche“ Gerichtspräsidenten abgelaufen ist. Tatsache ist, dass die Thurgauer Justiz eben wegen dieser Nebenamtlichkeit immer wieder schweizweit in – möglicherweise unberechtigter – Kritik steht. Es gibt bis zu einem gewissen Grad einen „Filz“ in der Thurgauer Justiz, den die CVP nicht mehr weiter hinnehmen möchte». «..., Einfach dem Obergericht die Kompetenz einzuräumen, bei „Missbrauch“ einzuschreiten genügt nicht, da die Gerichtpräsidenten (weiterhin) Mitglied des Grossen Rates wären und damit ihre „Aufsichtsinstanz“ selber wählen können.» Im Protokoll des Grossen Rates Nr. 63 vom 1. Oktober 2007 stellt Regierungsrat Dr. Claudius Graf-Schelling fest, dass «heute die erstinstanzlichen Richterinnen und Richter lediglich im Nebenamt angestellt sind. Sie betätigen sich zu einem erheblichen Teil auch als Rechtsberater. [...] Heute muss dieses System als überholt, veraltet und rechtsstaatlich bedenklich verworfen werden».
Die Tatsache, dass Gerichtspräsidenten nebenamtlich anwaltlich tätig sind und eigene Kanzleien führen, führt aber noch zu ganz anderen Konflikten, welche substanziell mit dem verfassungsmässigen Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht kollidieren. Damit verbunden auch der Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung und das Willkürverbot.
Heute ist es im Kanton Thurgau Praxis, dass Gerichtspräsidenten Klienten anwaltlich bei ihren Richterkollegen im Nachbarbezirk vertreten. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Richter gegenseitig wohlgesinnt sind. Schliesslich ist man Kollege und es ist realistisch, dass man sich in umgekehrter Konstellation gegenüber steht. Dieses bei Klienten bekannte Faktum führt zu einem klaren wirtschaftlichen Vorteil.
Im Kanton Thurgau existieren Anwaltskanzleien, welche stellvertretend für den Justiz-Filz stehen. So z.B. das «Advokaturbüro Entress Wenger Bommer». Herr lic. jur. Humbert Entress ist Ersatzrichter am Obergericht des Kantons Thurgau, Frau lic. jur. Rita Wenger-Lenherr ist Richterin am Thurgauischen Verwaltungs- und Versicherungsgericht, Präsidentin des Thurgauer Anwaltsverbandes und zusätzlich dazu tätig in der Rechtsberatung Beratungsnetz der Thurgauischen Frauenorganisationen. Frau lic. jur. Ruth Bommer ist Ersatzrichterin am Thurgauischen Verwaltungs- und Versicherungsgericht, Mitglied der Fürsorgekommission der Stadt Frauenfeld, tätig in der Rechtsberatung Beratungsnetz der Thurgauischen Frauenorganisationen und weiter Rechtsberaterin der Ärztegesellschaft Thurgau.
Eine richterliche Objektivität kann damit nicht mehr erwartet werden. Zu Recht muss davon ausgegangen werden, dass im vorliegenden Fall Frauen- und Ärzteanliegen vor Gericht bevorzugt behandelt werden. Weiter kommt hinzu, dass zwei Anwälte aus demselben Anwaltsbüro beim Thurgauischen Verwaltungs- und Versicherungsgericht tätig sind, was weitere Interessen bindet.
Mir ist ein Fall bekannt, in welchem das besagte «Advokaturbüro Entress Wenger Bommer» in der Person von Frau Ruth Bommer einen Klienten vor dem Bezirksgericht Bischofszell vertrat. In derselben Zeit schmetterte die Anwaltskollegin Frau Ruth Wenger-Lenherr in ihrer Funktion als Richterin des Verwaltungsgerichtes die Anträge der Gegenpartei nieder. Das Verfahren vor Verwaltungsgericht betraf eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des Bezirksgerichtes Bischofszell, Herr Dr. jur. Hans Munz, und zwar in genau jenem Fall, in welchem die Kollegin Frau Ruth Bommer das Mandat führte. Zuvor hatte das Obergericht die Aufsichtsbeschwerde gegen den Gerichtspräsidenten Munz abgewiesen. Herr Munz als Präsident des Bezirksgerichtes Bischofszell ist Fraktionspräsident im Grossen Rat und gehörte dem Aufsichtsgremium über die Thurgauer Justiz an. Daneben amtet Herr Munz ebenfalls als Anwalt und vertritt in dieser Funktion Klienten vor Obergericht. Die Einvernahmen und die Einsicht in die Gerichtsakten finden in seinem Anwaltsbüro in Amriswil statt. Gerade dieser Punkt ist sehr heickel. Gerichtsakten sind sicher im Gerichtsgebäude und nicht im Anwaltsbüro des Richters aufzubewahren. Die Rechtsansprüche des Bürgers – insbesonder die von Kindern – bleiben auf der Strecke.
Das Dilemma liegt auf der Hand. Die Gewaltentrennung ist de facto aufgehoben und die Justiz ist zur Farce verkommen. Es ist eine Anmassung, dem Bürger glaubhaft versichern zu wollen, dass ein solches Konstrukt von Freundesjustiz den verfassungsmässigen Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht und auf ein faires Verfahren auch nur im Ansatz respektiert. Dazu kommt, dass aufgrund der verschiedenen Richtertätigkeiten und Nebenämter innerhalb der Anwaltskanzlei ein gewichtiger Wissensvorsprung gegenüber der Gegenpartei besteht. Unter Kenner hat der Thurgau schon lange den Ruf einer «Bananenrepublik». Es ist jedenfalls nicht ersichtlich, weshalb Entscheide der Thurgauer Justiz-Freunde überhaupt noch das Privileg eines rechtstaatlichen Entscheides geniessen. Korrekterweise müsste das gesamte Thurgauer Justizsystem in den Ausstand treten.
Für mich stellen sich ergänzend dazu folgende Fragen:
- Sind Bezirks-, Verwaltungs- und Oberrichter basierend auf der gesetzlichen Grundlage verpflichtet in den Ausstand zu treten, sobald Anwälte desselben Advokaturbüros vor eben jenem Gericht Klienten vertreten?
- Ist es rechtlich zulässig, dass wie im erwähnten Fall erwähnt, ein und dasselbe Advokaturbüro einerseits einen Klienten vertritt, anderseits gegenüber der Gegenpartei in der Funktion als Richter Entscheide fällt und damit massgeblich Erfolgschancen zugunsten der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Advokaturbüros sichert?
Um das Vertrauen in die Thurgauer Justiz wieder herzustellen und – um es mit den Worten des Regierungsrates zu sagen – einen «rechtstaatlichen Zustand» wieder herzustellen, sollen richterliche Nebenmandate grundsätzlich verboten werden und Richter bei Interessenskollissionen ohne wenn und aber in den Ausstand treten.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Handel
KINDER OHNE RECHTE
Kopie geht an:
Regierungsrat Dr. Claudius Graf-Schelling
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