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Verleumdungen durch Hans Munz

Das Bezirksgericht Bischofszell, informierte die Vormundschaftsbehörde Lindau ZH und verleumdete mich dabei massgeblich. Durch krass willkürliches Vorgehen bezichtigte der Bezirksgerichtspräsident mich als Kindesvater der Falschaussage und bezeichnet mich damit als Unglaubwürdig. Er berief sich dabei auf Abklärungen, welche NIE in Auftrag gegeben wurden und auf Abklärungsergebnisse, die NICHT vorliegen. Sämtliche Abklärungen und die daraus resultierenden Ergebnisse bestätigen meine Angaben. Bis heute wird mir als Kindesvater auch keine Falschaussage unterstellt. Dem entgegen konnte ich mehrere Falschaussagen und Behauptungen seitens der Kindesmutter und seitens des Bezirksgerichtes Bischofszell mit Akten widerlegen, die jedoch kein Gehör finden. Eine Korrektur fand diesbezüglich ebenso wenig statt. Nach wie vor dienen diese Verleumdungen bei der Vormundschaftsbehörde Lindau als Basis ihrer Entscheide, meinen beiden Kindern die Missstände innerhalb der Alleinbetreuung der Kindesmutter zuzumuten.

Entgegen der Behauptung des Bezirksgerichtspräsidenten Herr Dr. Hans Munz, hat der kantonale jugendpsychiatrische Dienst Thurgau (KJPD) nie eine Abklärung im Auftrag des Gerichtes durchgeführt. Einzig eine Standortbestimmung meines Sohnes Janosch wurde nach der Entführungsaktion seitens der Kindesmutter, durch die Vormund- schaftsbehörde Lindau beim KJPD Thurgau in Auftrag gegeben. Dies aber erst mit Protokoll vom 21. Oktober 2002, Dispositiv Ziffer 4.

Meine eingereichte Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen den Bezirksgerichts- präsidenten Herr Dr. Hans Munz beim zuständigen Bezirksgericht Bischofszell wurde durch sein eigenes Gericht abgwiesen. Die Richter verfügten dabei über ihren eigenen Präsidenten. Ein krasser Interessenskonflikt, die Richter müssten von gesetzes Wegen in in den Ausstand treten.

Es muss davon ausgegangen werden, dass der Bezirksgerichtspräsident Herr Dr. Munz bei den Untersucherinnen der Expertise (KJPD St.Gallen) ähnliche Aussagen gemacht hat und in gleicher Weise Einfluss auf die Unabhängigkeit der Untersucher- innen genommen hat.

Zuständiges Gericht:

Präsidium des Bezirksgerichtes Bischofszell
Präsident Dr. Hans Munz
Kirchstrasse 36
8580 Amriswil

Tel: 071-411-66-33
Email: munz.advokatur@datacomm.ch

Zuständige Vormundschaftsbehörde:

Sozialbehörde Lindau
Präsidentin Jeannette Fröhlicher-Forster
Tagelswangerstrasse 2
8315 Lindau

Tel: 052-355-04-39
Fax: 052-355-04-45
Email: sozialamt@lindau.ch

Mitglieder der Vormundschafstbehörde Lindau

02.09.2002 Vormundschaftsbehörde Lindau ZH
Aktennotiz Nr. 2a (unterzeichnet)

„Gespräch mit Herr Munz Bezirksgericht Amriswil (Anmerkung: Bischofszell) (zuständiger Eheschutzrichter) ... Herr Munz kennt die Angelegenheit der Familie Handel bestens, er selbst hat bereits diverse superprovisorische Verfügungen erlassen und klärt im Rahmen der Eheschutzmassnahmen ab, wem die elterliche Sorge über die beiden Kinder zugeteilt werden soll ... Die von Herrn Handel an seine Ex-Frau erhobenen Vorwürfe seien aber haltlos und durch fachliche Gutachten widerlegt. Herr Handel habe auch Revisionen verloren. Die Vorwürfe der [...] sei durch Gutachten widerlegt worden. Da der kantonale Jugendpsychiatrische Dienst Thurgau diese Abklärungen vorgenommen habe müsse nun die Beurteilung betreffend Kindeszuteilung von einer anderen Stelle vorgenommen werden, da Befangenheit herrsche.“

„Herr Munz findet man müsse nicht so schnell etwas erledigen, bei Herrn Handel pressiere immer alles. Herr Munz errachtet die Vormundschaftsbehörde Lindau auch nicht für zuständig."

03.09.2002 Vormundschaftsbehörde Lindau ZH
Aktennotiz Nr. 2b (unterzeichnet)

„Zu beiden Anschuldigungen gilt es zu sagen dass Herr Handel dies schon früher des öftern vorgebracht hat und immer wieder vorbringt. Diese wurden durch das Gericht umfassend unter Beizug mehrer Fachleute abgeklärt und es kann davon ausgegangen werden dass die Kinder auch deshalb in der Obhut von Frau Handel belassen, beziehungsweise in ihre Obhut gestellt wurden. ... Die Situation belastet die Kinder zweifelsohne und schadet dem Kindeswohl bestimmt auch, dies kann jedoch durch die Umstände und Streitwilligkeit vor allem auch des Kindsvaters leider nicht unterbunden werden. Frau Handel verhält sich soweit erkennbar, sicher nicht in dem Sinne der eine Gefährdung des Kindswohles erkennen liessen. ... Das Bezirksgericht hat die Umstände erkennbar gut abgeklärt und gewürdigt und der Mutter das Vertrauen ausgesprochen. ... Die Vorwürfe des Kindsvaters sind nicht neu und bereits von mehreren Fachstellen abgeklärt und beurteilt worden. Daraus resultiert dass die Obhut der Mutter zugeteilt wurde. Es gibt keinen Grund an den Fachgutachten zu zweifeln und eigene Nachforschungen anzustrengen.“

26.03.2003 Vormundschaftsbehörde Lindau ZH
Aktennotiz Nr. 42a (unterzeichnet)

„Herr Munz stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt dass für die Zuteilung der Kinder die Zuständigkeit bei ihm liege. Die Gefährdungsmeldungen seien nicht als akut einzustufen, Herr Handel sei immer noch nach dem gleichen Muster tätig. ... Wir (Anmerkung: Vormundschaftsbehörde) sollten auf seine 3. Gefährdungsmeldung auf alle Fälle schriftlich reagieren, da er uns ansonsten Untätigkeit vorwerfen könnte und allenfalls eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat anstrengen könnte. Herr Munz findet dies in Ordnung er erwähnt er hätte lediglich ein Problem wenn wir Beschlüsse fällen würden die entgegen den bisherigen Verfahrensverlauf stehen würden. Wir könnten uns betreffend Zuständigkeit hinter ihm verbergen, ...“.

01.09.2003 Kindesvater
Antrag bei der Vormundschaftsbehörde Lindau ZH

"Sehr geehrte Damen und Herren

Ich verweise auf die Akteneinsicht und Aktenkopien anlässlich des 26.08.2003.

In den mir vorliegenden Aktenkopien Nr. 2a vom 02.09.2002 und Nr. 2b vom 03.09.2002 bestätigen Sie die Existenz mehrerer durch das Bezirksgericht Bischofszell in Auftrag gegebenen Gutachten und verweisen unter Ausschluss jeden Zweifels auf dieselben Gutachten im Blick auf vorsorgliche Kindesschutz Massnahmen. Diese erstellten Gutachten sollen gemäss Ihren Akten meine bis damals vorgebrachten Vorwürfe gegenüber meiner Frau, inklusive der sexuellen Ausbeutung von Janosch seitens meiner Frau, widerlegen, nachdem dies durch mehrere Fachleute umfassend abgeklärt und beurteilt worden sein soll. Gemäss Ihren Aktennotizen sei als Resultat auf diese Gutachten, die Obhut der Kinder der Mutter zugeteilt worden.

Nach der detaillierten Durchsicht der mir anlässlich des 26.08.2003 ermöglichten Akteneinsicht, der mir durch Ihren Herr Matt vorgelegten Akten, fand ich keine Gutachten, welche sich auf Ihre oben erwähnten Aktennotizen beziehen. Ich möchte Sie deshalb bitten, mir innert den nächsten Tagen Kopien dieser in Ihren Aktennotizen erwähnten Gutachten, welche von mehreren Fachkräfte erstellt wurden, zuzustellen. Die Unkosten dafür übernehme ich selbstverständlich. Ich bitte um die Zustellung eines Einzahlungsscheines.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel"

02.09.2003 Vormundschaftsbehörde Lindau ZH
Antwortschreiben an den Kindesvater

"Ihr Begehren um weitere Kopien

Sehr geehrter Herr Handel

Gerne beziehe ich mich auf Ihren Brief vom 1. September 2003 betreffend Ihre Akteneinsicht vom 26. August 2003 auf unserer Verwaltung. Wie Sie in Ihrem Brief richtig festgehalten haben wurden die in den erwähnten Telefonnotizen vom 2. und 3. September erwähnten Gutachten durch das Bezirksgericht Bischofszell in Auftrag gegeben. Diese liegen unserer Behörde nicht vor sonst hätten sie sich in unseren Akten befunden. Da die Kinderplatzierung bei Frau Handel durch das Bezirksgericht vorgenommen wurde brauchen diese Gutachten unserer Behörde nicht vorzuliegen. Für die Platzierung der Kinder ist nach wie vor das Bezirksgericht Bischofszell zuständig, wie wir Ihnen dies bereits mehrfach mitgeteilt haben. In der erwähnten Telefonnotiz habe ich lediglich festgehalten dass an diesen Fachgutachten betreffend Kinderzuteilung kein Anlass für Zweifel besteht, wurde durch das Gericht doch versichert dass sie durch Fachleute erstellt wurden. Ist keine Gefahr in Verzug bleibt für die Kinderzuteilung das Bezirksgericht zuständig, somit gibt es keinen Anlass diese Gutachten durch unsere Behörde beim Bezirksgericht einzuverlangen.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüssen
Sozialbehörde Lindau

Die Präsidentin: J. Fröhlicher
Der Sekretär: St. Matt"

21.06.2004 Kindesvater
Antrag beim Präsidenten des Bezirksgerichtes Bischofszell

"Betreff: Aktenkopien

Sehr geehrter Herr Bezirksgerichtspräsident
Sehr geehrter Herr Munz

In den mir vorliegenden unterzeichneten Aktennotizen der Vormundschaftsbehörde Lindau, datiert auf den 02. und 03.09.2002 wird auf Gutachten mehrer Fachkräfte verwiesen, welche laut Ihren Aussagen durch Ihre Person in Auftrag gegeben worden sind. Auf Nachfrage konnte mir die Vormundschaftsbehörde Lindau nicht weiterhelfen, sind ihnen diese Gutachten nicht bekannt und auch nie zugestellt worden.

Mir sind diese Akten ebenfalls nicht bekannt und ich habe auch keine Kenntnis über existierende Gutachten mehrer Fachkräften, welche Sie vor dem 02.09.2002 in Auftrag gegeben haben und damals Ihnen bereits vorgelegen haben sollen. Auch die behaupteten Resultate der erwähnten Abklärungen entziehen sich meinen Kenntnissen. Ich möchte Sie deshalb höflich bitten, mir alle diese Gutachten in den nächsten Tagen in Kopie zuzustellen.

Mit freundlichen Grüssen

Michael Handel

Beilagen:

1. Schreiben der Vormundschaftsbehörde Lindau vom 02.09.2003"

24.06.2004 Bezirksgericht Bischofszell
Antwortschreiben an die Rechtsvertretung des Kindesvaters

"Eheschutzverfahren Handel

Sehr geehrte Frau Kollegin

Von Herrn Handel erhalte ich direkt Post, was mich erstaunt.

Er fragt nach Gutachten, welche in einem Schreiben des Sozialamtes Lindau erwähnt seien.

Das Gerichtspräsidium hat beim KJPD in St.Gallen ein Gutachten (Anmerkung: Fertig gestellt am 02.09.2003) eingeholt. Aufgrund der gestellten Ergänzungsfragen wurde ein Ergänzungsgutachten (Anmerkung: Fertig gestellt am 14.06.2004) eingeholt. Weitere Gutachten existieren nicht, wie Ihnen mutmasslich bekannt sein dürfte. Ich ersuche Sie, Ihren Mandanten über diesen Sachverhalt zu orientieren.

Mit freundlichen Grüssen

Bezirksgericht Bischofszell

Der Präsident (Anmerkung: Dr. Hans Munz)"

Kinder ohne Rechte