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Gewaltentrennung zur Farce verkommen

Als Fraktionspräsident der Freisinnig demokratischen Partei (FDP) Thurgau vertritt Herr Dr. Hans Munz die FDP im Grossen Rat Thurgau und beaufsichtigt damit gleichzeitig sein eigenes Richteramt.

Im Kanton Thurgau ist der Grosse Rat die oberste Behörde im Kanton. Er verkörpert als Parlament eine der drei klassischen Staatsgewalten, die sogenannte Legislative (gesetzgebende Gewalt). Zu den Aufgaben des Grossen Rates gehört kraft der Verfassung des Kantons Thurgau unter anderem die Parlamentarische Oberaufsicht. Diese sieht die Aufsicht über die Justiz vor. Wie verhällt es sich aber, wenn der Präsident des zu prüfenden Gerichtes gleichzeitig auch als Fraktionspräsident der stärksten Partei im Kanton gleichzeitig im Aufsichtsgremium der Justiz sitzt? Ist die Objektivit betreffend dieser Aufgabe noch gewährleistet? «Der Aufbau des Staates und die Ausübung staatlicher Macht beruhen auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung», so die Verfassung des Kantons Thurgau. Wenn die Vertreter des Volkes in den unterschiedlichsten politischen Ämter vertreten sind, ist genau diese Gewaltenteilung de Facto aufgehoben. Dies zeigt sich exemplarisch an Herr Dr. jur. Hans Munz, FDP Fraktionspräsident, Mitglied im Grossen Rat des Kantons Thurgau und Präsident des Bezirksgerichtes Bischofszell.

Gewaltentrennung de Facto aufgehoben

Was in anderen Kantonen verboten ist, ist im Thurgau erlaubt. So darf Herr Munz als Präsident des Bezirksgerichtes gleichzeitig eine Anwaltspraxis führen und im Thurgauer Parlament amten. Dies führt unweigerlich zu einem Interessenskonflikt, durch welche seine Unparteilichkeit nicht mehr gewährleistet ist. Zum richterlichen Alltag gehört, einen Fall zu beurteilen und darin Verfügungen zu erlassen, in welchem die Rechtsvertretung der einen Partei in einem anderen Verfahren die Gegenpartei vertritt. Damit wird es möglich, dass Herr Munz zum Beispiel als Anwalt eine Partei vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen vertritt, dessen Präsident eine Partei vor dem Bezirksgericht von Herrn Munz vertritt. Skandalös zudem, dass gerichtlche Einvernahmen in der Anwaltskanzlei (auch Wohnhaus) des Bezirksgerichtspräsidenten Herr Hans Munz in Amriswil vorgenommen werden, das Gerichtsgebäude selbst liegt in Bischofszell. Herr Hans Munz ist zudem nicht nur Richter, sondern auch gleichzeitig Mitglied im Thurgauer Anwaltsverband. Auf gut Deutsch sitzt er in sämtlichen wichtigen Ämtern und kann die dadurch erhaltene Macht schamlos ausnutzen. Dank der im Filz entstandenen Freundschaften sind Beschwerden gegen Entscheide von Herr Munz zum Vornherein zum Scheitern verurteilt. Als Mitglied im Grossen Rat übt er die Aufsicht über sein eigenes Gericht und die Beschwerdeinstanzen aus.

Ein grosser Filz

Die am eigenen Leibe erlebte willkürliche Gerichtspraxis beim Bezirksgericht Bischofszell warf für mich die grundlegende Frage auf, was sich ein vom Souverän gewählter Vertreter des Volkes erlauben darf? Ein Kenner des Thurgauer Justizsystems teilte mir per Email mit: «Ihr Fall ist ziemlich exemplarisch für das Versagen des Thurgauer Justizsystems. Hans Munz ist ein angesehener Parlamentarier, das Parlament beaufsichtigt die Justiz, also die Anklagekammer und das Obergericht. Kein Wunder tritt das Obergericht Dr. Munz, der ein namhaftes Mitglied seiner Aufsichtsbehörde ist, nicht auf den Zeh. Strickler [Anmerkung:  Hanspeter Strickler ist Richter bei der Anklagekammer, Dr. oec. Rechtsanwalt und wohnhaft an der Egghaldenstrasse  41, 8580 Amriswil, Tel. 071 411 47 44] ist organisatorisch Munz unterstellt. Dr. Munz gehört zudem dem Aufsichtsgremium über die Anklagekammer an. Im Geschäftsbericht des Obergerichtes ist nicht ausgewiesen, wieviele Rechtsmittel gegen Dr. Munz und Grauer, der ebenso dem Parlament angehört, gutgeheissen worden sind. Ich gehe davon aus, dass hier deutlich weniger erfolgreich Berufung erhoben wird». Strickler (h.strickler@bluewin.ch) ist nicht nur Richter bei der Anklage- kammer sondern auch noch Vizepräsident beim Bezirksgericht Bischofszell. Zusätzlich dazu amtete er als Vize-Stadtammann im Stadtrat Amriswil. Ich erlaube mir hier die Bemerkung, dass meine Frau beim Eheschutzverfahren vor dem Bezirksgericht Bischofszell vom Anwaltsbüro von Herr Hans Ulrich Grauer, Präsident des Bezirksgerichtes Kreuzlingen und Mitglied im Grossen Rat Thurgau vertreten wurde. Die von meiner Frau beauftragte Anwältin, Frau lic. jur. Ruth Faller, arbeitet zudem als Gerichtssekretärin beim Bezirksgericht Kreuzlingen.

► Freundespolitik

Die Wahlen für den Kantonsrat Thurgau am 28. März 2004 machten offenbar, was insgeheim schon lange bekannt war: Herr Dr. jur. Hans Munz, missbraucht sein Amt als Präsident des Bezirksgerichtes Bischofszell und amtet korrupt. Während die Wahlplakate sämtlicher Parteien unbehelligt blieben, sah ich kein einziges hängen, welches Herr Munz als Kanditat unbeschädigt zeigten. Selbst neues Plakatieren nützte nichts, immer von neuem wurde sein Gesicht verschmiert oder gar herausgeschnitten. Diese Aggresivität, mussten der Urheber dieser Beschädigungen über Nacht sämtliche Plakate ausfindig machen und beschädigen, erstaunte mich. Zwar kannte ich aus eigenem Erleben die willkürliche Amtsführung von Herr Munz, offenbar gab es weitere, die mit der Amtsführung von Herr Munz ebensowenig einverstanden waren.

Als Richter nicht weiter tragbar

Herr Hans Munz erklärte gegenüber dem St.Galler Tagblatt: «Gerichtsmitglieder müssten sich durch Flexibilität, Verfügbarkeit, Offenheit und Vorurteilslosigkeit auszeichnen. Und sie müssen zuhören können und bereit sein, den eigenen Standpunkt immer wieder zu überprüfen. Schliesslich werde Loyalität zum Entscheid erwartet». Damit stellt Herr Munz selbst unmissverständlich klar, dass er für das Amt als Richter ungeeignet ist und dem Anspruch der Gerechtigkeit nicht genügt. Es ist nur zu hoffen, dass der Souverän seine Verantwortung wahr nimmt, Richter Hans Munz beim Wort nimmt und ihm konsequenterweise bei zukünftigen Wahlen das Vertrauen entzieht. Dieses hat er auch nicht verdient: Die Schweiz braucht Vertreter, die nicht ihre eigenen Interessen, sondern die des Volkes vertreten.

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